Privatleistung für Gesetzlich versicherte Patienten
Auch als gesetzlich versicherter Patient können Sie in unserer Privatpraxis behandelt werden. Gerne zeigen wir Ihnen zwei Optionen auf.
In Deutschland sind Inhalt und Häufigkeit einer Heilmittelverordnung für Physiotherapie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in einem Heilmittelkatalog geregelt. Hinzu kommen Verordnungsbudgets der Ärzte. So kann es vorkommen, dass Sie keine Folgeverordnung von Ihrem Arzt bekommen, obwohl Ihre Beschwerden noch nicht vollkommen beseitigt sind oder die Funktion der betroffenen Körperregion nicht vollends wieder hergestellt wurde. Sie haben nun die Möglichkeit, die Physiotherapie über eine Privat-Verordnung fortzuführen, insofern der Arzt diese für medizinisch notwendig hält. Gerne berät Sie Ihr/e Physiotherapeut/in oder falls Sie noch nicht bei uns in Behandlung sind, gerne auch unsere Mitarbeiterinnen vom Empfang.
Neben der Durchführung von Heilmittelverordnungen bieten wir verschiedene Selbstzahlerleistungen an. Dazu gehören Maßnahmen, die keiner Verordnung durch einen Arzt bedürfen z.B. Fußreflexzonentherapie, Craniosacrale Therapie oder unsere Aromaölmassage. Bei der Auswahl der entsprechenden Maßnahme beraten wir Sie gerne.