Von wem bekomme ich eine Physiotherapie Verordnung?
Eine Physiotherapie Verordnung oder auch Heilmittelverordnung erhält man von einem Arzt. So können Allgemeinmediziner, Orthopäden oder Chirurgen eine solche Verordnung ausstellen. Aber auch ein Zahnarzt, Gynäkologe, Onkologe oder andere Fachärzte können solche Verordnungen ausstellen.
Die Notwendigkeit einer Heilmittelverordnung legt der behandelnde Arzt fest.
Gibt es Zuzahlungen oder einen Eigenanteil bei einer Heilmittelverordnung?
Die Zuzahlung bzw die Kosten richten sich nach dem Kostenträger Ihrer Therapie. Für gesetzlich versicherte Patienten gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil. Wenn Sie Ihre Verordnung bei uns abgeben, erhalten Sie sofort die Information über Ihre Zuzahlung.
Als Patienten der Berufsgenossenschaften, also nach Arbeitsunfällen, müssen Sie keine Zuzahlung entrichten.
Privat Patienten erhalten nach Abschluß der Therapie eine Rechnung. Selbstverständlich bekommt jeder Patient vor der ersten Therapieeinheit einen entsprechenden Kostenvoranschlag.
Welche Möglichkeiten habe ich wenn mein Arzt mir keine weitere Physiotherapie verschreibt?
Grundsätzlich entscheidet der Arzt, ob bzw wieviel Physiotherapie verordnet wird. Je nach Kostenträger gibt es aber bestimmte gesetzliche Regelungen. So muß sich der Arzt bei gesetzlich versicherten Patienten bei Inhalt und Häufigkeit an einen Heilmittelkatalog halten. Hinzu kommen individuelle Praxis Budgets.
Benötigen Sie aber weitere physiotherapeutische Maßnahmen kann Ihr Arzt Ihnen eine Privat Verordnung über die noch notwendige Therapie ausstellen.
Hat eine physiotherapeutische Behandlung Nebenwirkungen?
Unsere Behandlungen sollen dem Patienten helfen, bestimmte Symptome oder Defizite zu beseitigen. Bei vielen Erkrankungen und Verletzungen, insbesondere nach Operationen erzielt die Physiotherapie mit ihrer breiten Anwendungspalette große Erfolge. Hin und wieder kann es aber vorübergehend zu einer Verstärkung von Beschwerden und Symptomen oder ganz einfach zu Muskelkater kommen. Insbesondere zu Beginn einer Therapie-Serie sind solche Begleiterscheinungen möglich. Im Allgemeinen lassen diese aber schnell wieder nach. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, nehmen unsere Therapeuten schnellstmöglich Kontakt zum behandelnden Arzt auf und besprechen das weiter e Vorgehen.
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